Gastvortrag zum Thema Restorative Justice



Zusammenfassung: Vortrag von Herrn Ulrich Weinhold vom 09.12.2021 von Ramona Däullary

Restorative Justice: Zoom Vortrag mit dem Juristen Ulrich Weinhold

Im Rahmen einer Religionsstunde zum Thema Gerechtigkeit hat der ehemalige Vorsitzende einer Entwicklungshilfsorganisation, Ulrich Weinhold, den Schülerinnen der Klasse 124005 einen Einblick in das Thema „Restorative Justice“ geboten. 

 

„Gerechtigkeit ist, wenn einem Menschen das widerfährt, was ihm zusteht – was ihm von der Gesellschaft oder im christlichen Hinblick auch von Gott gegeben wird“ definiert Herr Weinhold den Gerechtigkeitsbegriff. Zum Gegensatz sagt der Christ nur: „Wir werden die Ungerechtigkeit nie ganz besiegen, aber wir wollen zumindest versuchen, soweit in unserer tagtäglichen Arbeit möglich ist, mitzuhelfen, dass Menschen Gerechtigkeit widerfährt.“

 

Der Fachbegriff „Restorative Justice“ steht für die Wiederherstellung der Gerechtigkeit.

Durch ein Zusammenbringen von Tätern und Opfern sollen die beiden Parteien „geheilt“ und in die Gesellschaft reintegriert werden. Hierbei steht folgende Frage im Mittelpunkt: „Warum hat der Täter das getan und wie ist es dem Opfer damit ergangen?“

Nach ausreichender Stabilisierung der Opfer ist es laut Herrn Weinhold wichtig, diese mit den Tätern zusammenzubringen. Er macht deutlich, dass ein Gespräch mit Tätern einer ähnlichen Tat schon ein Anfang ist, um zu erreichen, dass die Opfer die Täter in einem gewissen Maß verstehen können. „Das gelingt nicht immer, aber so können am Ende die Opfer – auch wenn sie die Tat nicht gänzlich verstehen – diese wenigstens in einer Art und Weise einordnen und verarbeiten“ erklärt Herr Weinhold. „Täter und Opfer kommen miteinander ins Gespräch, auch über die Dinge, die man nie wieder in Ordnung bringen kann. Dort erleben wir dann ein Element von Vergebung, was im Christsein nochmal eine besondere Rolle spielt.“

 

Dieser Täter-Opfer-Ausgleich wird im deutschen Strafrecht als außergerichtliche Zusammenwirkung der beiden Parteien angewendet. Herr Weinhold meint, wir hätten „eine Strafjustiz, die sich mittlerweile ganz stark am Täter orientiert“. Der Jurist stellt fest: „Wir haben sehr wenig Perspektive auf das Opfer“.

 

Für Herrn Weinhold ist klar: Ein Schadensersatz für Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Mord etc. kann die Tat in keinster Weise wiedergutmachen.

Abschließend stellt er fest, dass das Eingestehen des eigenen Fehlers und eine Entschuldigung hierfür an alle Beteiligten auch bei kleinen Taten viel bewirken kann.

Zur Person:

Herr Weinhold ist gelernter Maurer und Jurist. Nach dem 2. Staatsexamen war er 4 Jahre als Rechtsanwalt tätig. Danach leitete er 15 Jahre die Entwicklungshilfeorganisation „Christliche Fachkräfte International“ in Stuttgart, welche es Menschen aus Deutschland ermöglicht ins Ausland zu gehen, um dort andere Menschen beruflich auszubilden.

 



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