Städt. Berufsschule für
Rechts- und Verwaltungsberufe

 
 
 

Meldung einer Abwesenheit

Abwesenheiten, Verspätungen oder eine vorzeitige Entlassung vom Unterricht sind über das Abwesenheitsformular der Schule zu melden.

Erkrankung

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es ab.
  • Es ist kein Anruf in der Schule nötig.
  • Sollten Sie einen angekündigten Test versäumen, ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen. Dieses können Sie direkt als Dateianhang einfügen (erlaubte Dateiformate: pdf, jgp, png), oder zeitnah der Klassenleitung nachreichen.
  • Nicht gemeldete Erkrankungen zählen als unentschuldigte Fehltage.

Verspätungen

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Geben Sie unter dem Punkt „Fehlzeit ab“ die Dauer der Verspätung an
  • Die Angabe des Verspätungsgrundes ist zwingend erforderlich

Vorzeitige Entlassung vom Unterricht

  • Nur in Absprache mit der anwesenden Lehrkraft möglich.
  • Eintragung im Klassentagebuch durch die anwesende Lehrkraft
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Abschicken dieses Formulars
  • Gegebenenfalls müssen Bescheinigungen bei der Klassenleitung nachgereicht werden.
  • Das vorzeitige Verlassen des Unterrichtes ohne ausfüllen und abschicken der Abwesenheitsmeldung wird als unentschuldigte Abwesenheit gewertet.

Geplante Abwesenheiten vom Unterricht

In begründeten Ausnahmefällen können Sie vom Schulbesuch beurlaubt werden. Dazu muss ein schriftlicher Antrag durch die Ausbilder*in gestellt werden. Bitte stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, mindestens aber 7 Tage vor der geplanten Abwesenheit.

Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie per E-Mail an bs-recht-verwaltung@muenchen.de

Nach dem Absenden des Formulars, erhalten Sie ein E-Mail. Um die Meldung einer Abwesenheit abzuschließen, klicken Sie auf den darin befindlichen Link.